- 27.06.2023 - 12:00
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In einem 108 Seiten umfassenden Vorschlag will die EU-Kommission den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stärker regulieren. Der „Artificial Intelligence Act“ sieht dabei in bestimmten Bereichen grundsätzliche Verbote für den Einsatz von KI vor – wie beispielsweise bei „biometrischen Identifikationssystemen“ in Echtzeit (Gesichtserkennungs- und ähnliche Systeme), wenn von den Technologien „signifikante Risiken für die Gesundheit, für die Sicherheit und für fundamentale Rechte von Personen ausgehen“ (S. 3, meine Übersetzung). Der „AI Act“ arbeitet insgesamt mit einer Risiko-Methodik, die es erlaubt, die Gefahren von KI in Abstufungen zu bewerten, womit dann jeweils unterschiedliche Anforderungen und Regulierungen einhergehen. Das reicht, wie gesagt, von grundsätzlichen Verboten bis hin zu Transparenzanforderungen (z.B. die notwendige [Selbst-]Identifikation von Chatbots als Maschinen, die Kennzeichnung von Deepfake-Fotos, -Videos oder -Audios).
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Zum Autor
Thomas Beschorner ist Professor für Wirtschaftsethik und Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik und beschäftigt sich neben wirtschaftsethischen und allgemeinen gesellschaftlichen Fragen auch mit Aspekten einer Ethik der Digitalisierung sowie mit Themengebieten im Bereich Sport und Ethik.
Publiziert in
CSR NEWS, 15.06.2023