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Wirtschaft und Menschenrechte

«Menschenrechte sind bedingungslos – sie stehen uns einzig auf Basis des Menschseins zu. Die Frage ist daher nicht, ob Unternehmen Menschenrechtspflichten haben, sondern wie umfangreich diese sind, und wie sie eingefordert und durchgesetzt werden sollen.»
Prof. Dr. Florian Wettstein - Professor für Wirtschaftsethik

Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechte wurden in der Wirtschaftsethik und in der breiteren Diskussion um Unternehmensverantwortung über lange Zeit kaum explizit thematisiert. Seit Mitte der Neunzigerjahre gewinnt aber die Diskussion um ‘Wirtschaft und Menschenrechte’ (mit der geläufigen englischen Bezeichnung ‘business and human rights’) stark an Bedeutung, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis und der Politik. Die wissenschaftliche Diskussion siedelt sich im Schnittfeld der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften sowie der Wirtschaftsethik an.

Der Lehrstuhl Wettstein befasst sich schwerpunktmässig mit dieser Diskussion. Dabei geht es zum einen um die Erarbeitung der konzeptionellen und normativen Grundlagen einer Ausweitung von Menschenrechtspflichten auf Unternehmungen, denn diese werden im Menschenrechtsdiskurs traditionell als ausschliessliche Regierungspflicht wahrgenommen. Zum anderen geht es um das konkrete Design sowohl einer entsprechenden institutionellen Verankerung solcher Pflichten als auch deren Implementierung in Unternehmensstrukturen und -praxen.

Der Diskurs zu Wirtschaft und Menschenrechten gliedert sich gewöhnlich entlang der Schutzpflicht des Staates, d.h. der Pflicht, die Menschen vor Übergriffen durch Unternehmungen zu schützen, sowie die Verantwortung von Unternehmungen, entsprechende Massnahmen zur Prävention und Mitigation negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte durch ihre Geschäftstätigkeiten und -beziehungen zu ergreifen. Hinzu kommt die Gewährleistung von Abhilfe und Wiedergutmachung für potentielle Opfer von entsprechenden Menschenrechtsverletzungen. Diese Dreiteilung wird auch in den UNO Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte aufgenommen, welche derzeit das einflussreichste Rahmenwerk in diesem Bereich darstellen.

Während sich die Wirtschaftsethik v.a. im Bereich des zweiten Pfeilers verortet, bearbeitet das Team um den Lehrstuhl Themen, Projekte und verschiedene Initiativen entlang aller drei Fokusbereiche. Diese siedeln sich sowohl im Bereich der Grundlagenwissenschaft als auch der anwendungsorientierten Forschung mit diversen Partnern aus dem privaten Sektor, der Politik und der Zivilgesellschaft an. Thematisch begleitet insbesondere die Untersuchung des Schweizerischen Rohstoffsektors sowohl in der grundlagen- als auch in der anwendungsorientierten Forschung den Lehrstuhl schon über viele Jahre.

Menschenrechtsverletzungen mit Unternehmensbeteiligung ereignen sich nicht nur, aber mehrheitlich im globalen Süden. Neben dem thematischen Schwerpunkt auf Wirtschaft und Menschenrechte hat sich in den letzten Jahren am Lehrstuhl Wettstein ein geographischer Schwerpunkt mit Fokus Afrika herausgebildet. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2020 das IWE-HSG Competence Center for African Research (CCAR) gegründet, welches thematisch ebenfalls stark auf Menschenrechtsfragen fokussiert, aber insbesondere auch in Kooperation mit Universitätsangehörigen verschiedener Schools eine Plattform für Afrikaforschung zu einer breiten Palette von interdisziplinären Forschungsfeldern bereitstellt.

Prof. Dr. Florian Wettstein

Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St.Gallen

Prof. Dr. Florian Wettstein

Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St.Gallen

Florian Wettstein ist Professor für Wirtschaftsethik und Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik.  In seiner Forschung beschäftigt er sich vor allem mit der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsethik und Menschenrechten. Florian Wettstein ist Präsident der International Society of Business, Economics, and Ethics (ISBEE) und 'editor-in-chief' des Business and Human Rights Journal (BHRJ), das von Cambridge University Press publiziert wird.

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