Das Menschenrecht auf Gesundheit und Gesundheitsversorgung

Die meisten Darstellungen globaler Gerechtigkeit, sei es der nationalistische, der kosmopolitische oder der gemäßigte Rawls'sche Ansatz, konzentrieren sich auf die Verpflichtungen gut geordneter Gesellschaften gegenüber nicht gut geordneten Gesellschaften, oder genauer gesagt von liberalen und anständigen Völkern gegenüber belasteten Gesellschaften (Rawls, 1999). Aber die Frage, was belastete Gesellschaften selbst ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Hinsicht schulden oder wie sich verschiedene natürliche, kulturelle und soziale Belastungen, in die sie verstrickt sind, auf die Bewertung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Völkern auswirken, wurde in der Literatur zur globalen Gerechtigkeit bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Dies mag zum Teil daran liegen, dass Theoretikerinnen und Theoretiker der globalen Gerechtigkeit, die zumeist liberalen Gesellschaften angehören, davon ausgehen, dass belastete Gesellschaften Hilfe benötigen, und dazu neigen, globale Gerechtigkeit unbewusst im Sinne des Transfers eines Mindestpakets vom Norden in den Süden zu formulieren. Eine implizite normative Konsequenz wird sein, dass belastete Gesellschaften keine starken moralischen Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern haben, wenn sie nicht sogar Hilfe von gut geordneten Gesellschaften annehmen wollen.

Darüber hinaus werden in diesen Darstellungen globaler Gerechtigkeit die Verpflichtungen von Unternehmen in der internationalen Arena im Allgemeinen im Sinne eines "Do no harm"-Ansatzes formuliert und eine moralische Arbeitsteilung mit getrennten Verantwortlichkeiten angenommen, bei der die Staaten als einzige primäre Akteure der globalen Gerechtigkeit und die Unternehmen nur als sekundäre Akteure der Gerechtigkeit betrachtet werden (O'Neill, 2005). Diese Art und Weise, die jeweiligen moralischen Verpflichtungen von Staaten und Unternehmen in der internationalen Arena zu formulieren, fand ein solides Echo in den einflussreichen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie, 2011), in denen die Staaten die Pflicht haben, die Menschenrechte zu schützen, die Unternehmen die Verantwortung haben, die Menschenrechte zu respektieren und beide die Verantwortung teilen, denjenigen, deren Menschenrechte verletzt wurden, Zugang zu Rechtsmitteln zu verschaffen. Eine explizite normative Konsequenz dieser moralischen Arbeitsteilung ist, dass Unternehmen, sofern sie die Menschenrechte von Bürgerinnen und Bürgern aus belasteten Gesellschaften nicht verletzen, ihre Menschenrechtsverpflichtungen unter dem Gesichtspunkt der globalen Gerechtigkeit erfüllen.

Das Ziel dieses Projekts ist es, beide Behauptungen in Frage zu stellen und eine afrikanische Perspektive auf diese Fragen zu bieten, indem es sich auf das Menschenrecht auf Gesundheit(sversorgung) in Subsahara-Afrika stützt.

Mathieu Thierry Ngosso

PhD

Managing Director IWE-HSG Africa Center

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