Die Verantwortung von Unternehmen für die Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen aus der Kolonialzeit

Dieses Forschungsprojekt wird am Institut für Wirtschaftsethik unter der Leitung von Prof. Dr. Florian Wettstein durchgeführt.

Eine Fallstudie aus Kenia

Wirtschaft und Menschenrechtsverletzungen aus der Kolonialzeit sind ein Thema, mit dem sich die BHR-Bewegung bisher nicht beschäftigt hat. Die Petition vom September 2019 an den UN-Sonderberichterstatter Fabián Salvioli zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung wirft diese Frage auf. Kenianische Gemeinschaften, die Kipsigis und Talai, deren Nachkommen gewaltsam von ihrem Land vertrieben wurden, um Platz für europäische Siedler und einige Unternehmen zu schaffen, haben eine Petition an den UN-Sonderberichterstatter gerichtet. Die Mehrheit der Siedler verliess das Land nach dem Ende der Kolonialherrschaft, aber die Unternehmen blieben, und heute besitzen sie (britische multinationale Konzerne) dieses Land (in Erbpacht), auf dem sie weiterhin Tee für den Export nach Europa und darüber hinaus anbauen. Abgesehen vom Landverlust leiden die Vertriebenen weiterhin unter den negativen Auswirkungen, die sich im Laufe der Jahre verschlimmern, und wollen nun Abhilfe schaffen. Im März 2020 entschied die kenianische Nationale Landkommission (NLC), dass das Land rechtmässig den beiden Gemeinschaften gehört und dass die beteiligten Unternehmen sich entschuldigen sollten (NLC, 2020). Die Unternehmen haben jedoch keine Bereitschaft gezeigt, sich in dieser Angelegenheit auf einen Dialog einzulassen.

Während die Frage der Wiedergutmachung für die Kolonialisierung im Rahmen der Debatte über die Wiedergutmachungspflichten ehemaliger Kolonialherren (OHCHR, 2019) eine gewisse Aufmerksamkeit erlangt hat, wurde die Verantwortung der Unternehmen für diejenigen, die von diesem Erbe profitiert haben und weiterhin profitieren, nicht diskutiert.

Diese Untersuchung wird sich mit der Frage auseinandersetzen, warum und worin diese Verantwortung bestehen sollte. Grundlage der Untersuchung sind die von den Vereinten Nationen unterstützten Normen zu Wirtschaft und Menschenrechten, das Protect, Respect and Remedy Framework (PRR) (Office of the UN High Commissioner for Human Rights, 2008) und die Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) (OHCHR, 2011).

Rose Wangui Kimotho

Wissenschaftliche Assistentin

IWE-HSG
Büro 55-304
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9010 St. Gallen
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